Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.02.2017

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14   

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https://dejure.org/2017,984
BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14 (https://dejure.org/2017,984)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - I ZR 207/14 (https://dejure.org/2017,984)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - I ZR 207/14 (https://dejure.org/2017,984)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    ARD-Buffet

    § 3a UWG, § 11a Abs 1 S 2 RdStVtr, § 16a Abs 1 S 1 RdStVtr
    Wettbewerbsverstoß: Berechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Angebot programmbegleitender Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt; Verbot des Angebots von Druckwerken ohne programmbezogenen Inhalt und der Unterstützung des Angebots von Druckwerken durch ...

  • IWW

    § 4 Nr. 11 UWG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 1, §§ 3a, 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3a UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 EGBGB, § 1 Satz 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

  • Wolters Kluwer

    Programmbegleitendes Anbieten von Druckwerken mit programmbezogenem Inhalt durch den öffentlich-rechtliche Rundfunk; Anbieten des Printmagazins "ARD Buffet"; Förderung des Angebots eines Druckwerks eines Verlags durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mittels ...

  • kanzlei.biz

    Die Programmzeitschrift "ARD Buffet" ist wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de

    Berechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Angebot programmbegleitender Druckwerke

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Berechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Angebot programmbegleitender Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt; Verbot des Angebots von Druckwerken ohne programmbezogenen Inhalt und der Unterstützung des Angebots von Druckwerken durch ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Programmbegleitendes Anbieten von Druckwerken mit programmbezogenem Inhalt durch den öffentlich-rechtliche Rundfunk; Anbieten des Printmagazins "ARD Buffet"; Förderung des Angebots eines Druckwerks eines Verlags durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mittels ...

  • rechtsportal.de

    Programmbegleitendes Anbieten von Druckwerken mit programmbezogenem Inhalt durch den öffentlich-rechtliche Rundfunk; Anbieten des Printmagazins "ARD Buffet"; Förderung des Angebots eines Druckwerks eines Verlags durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mittels ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARD-Buffet

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Berechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Angebot programmbegleitender Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt; Verbot des Angebots von Druckwerken ohne programmbezogenen Inhalt und der Unterstützung des Angebots von Druckwerken durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Herausgabe von Programmzeitschriften - ARD Buffet

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    SWR darf den Burda-Verlag nicht bei der Publikation der Zeitschrift ARD Buffet unterstützen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    ARD darf Burda Verlag nicht Markenrechte für das "ARD Buffet - das monatliche Magazin" einräumen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Mitwirkung der ARD an Zeitschrift ARD Buffet des Burdaverlags - Verstoß gegen § 11a Abs. 1 Satz 2 RStV ist nach § 3a UWG unlauter

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Burda darf "ARD Buffet" Marke nicht für eigene Zeitschrift nutzen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Print-Magazin »ARD Buffet« verstößt gegen Rundfunkstaatsvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unlauterer Wettbewerb: SWR darf Verlag nicht unterstützen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Herausgabe von Programmzeitschriften

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Herausgabe von Programmzeitschriften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Herausgabe von Programmzeitschriften - ARD Buffet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Herausgabe von Programmzeitschriften

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zusammenarbeit von ARD und Verlag (hier: "ARD Buffet") wettbewerbswidrig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Bauer-Verlag kippt ‘ARD Buffet Magazin’

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unlauter: Burda darf Marken des SWR nicht ohne weiteres für eigene Verlagsprodukte nutzen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    SWR darf nicht bei der Herausgabe von Programmzeitschriften durch Dritte mitwirken

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zeitschriften mit Sendungsbezug - ARD Buffet

  • kress.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.05.2016)

    Bauer gegen ARD-Zeitschrift: "Schwerwiegender Eingriff in Pressefreiheit" - SWR: "Burda gibt Blatt heraus"

Besprechungen u.ä.

  • kress.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Presserechtlerin über Bauers Kampf gegen ARD-Zeitschrift: "Freie Presse kann nicht von Luft und Liebe leben"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 589
  • GRUR 2017, 422
  • MMR 2017, 325
  • K&R 2017, 258
  • afp 2017, 149
  • Mitt. 2017, 190
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    § 11a Abs. 1 Satz 2 RStV hat den Zweck, die Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Markt der Druckwerke zum Schutz von Presseverlagen zu begrenzen (zur Regelung des § 3 Abs. 7 des nordrhein-westfälischen WDR-Gesetzes aF [jetzt § 3 Abs. 9 WDR-Gesetz], die dem WDR die Veröffentlichung von Druckwerken mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt erlaubt, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, vgl. BVerfGE 83, 238, 312 bis 315).

    Die Veröffentlichung von Druckwerken durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nur von der Rundfunkfreiheit gedeckt und verletzt nicht die Pressefreiheit, wenn sie als eine unterstützende Randbetätigung der Erfüllung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient (vgl. BVerfGE 83, 238, 312 bis 315).

    Die wirtschaftliche Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch den Rundfunkauftrag bedingt und begrenzt (BVerfGE 83, 238, 304 f.; BVerfG, GRUR 1999, 232, 235; Eifert in Hahn/Vesting aaO § 16a RStV Rn. 22; Kreile/Heinrich, ZUM 2016, 110, 114 f.).

    Eine Programmzeitschrift des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die diesen Anforderungen nicht genügt, könnte jedoch zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgrundlagen der Presse führen und die Pressefreiheit beeinträchtigen (zum nahezu wortgleichen § 3 Abs. 7 WDRG aF vgl. BVerfGE 83, 238, 314).

    Die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehenden Gebote, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, regeln die Frage, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Falle seiner Teilnahme am Wettbewerbsgeschehen auf dem Gebiet der Presse zu verhalten hat, vielmehr auch zum Schutz der Pressefreiheit und zur Sicherung der Meinungsvielfalt (vgl. BVerfGE 83, 238, 314; zum Gebot der Staatsferne der Presse vgl. BGH, GRUR 2012, 728 Rn. 11 - Einkauf Aktuell).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Dafür reicht es aus, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12, GRUR 2014, 573 Rn. 15 = WRP 2014, 552 - Werbung für Fremdprodukte; Urteil vom 10. April 2014 - I ZR 43/13, GRUR 2014, 1114 Rn. 24 = WRP 2014, 1307 - nickelfrei; Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 Rn. 19 = WRP 2016, 843 - Im Immobiliensumpf).

    b) Die Tätigkeit der Beklagten begründet unter dem Gesichtspunkt der Förderung fremden Wettbewerbs ein - mittelbares - Wettbewerbsverhältnis zum Kläger (vgl. dazu BGH, GRUR 2014, 573 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte, mwN).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des ZDF zum "Titel-Merchandising"

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Die wirtschaftliche Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch den Rundfunkauftrag bedingt und begrenzt (BVerfGE 83, 238, 304 f.; BVerfG, GRUR 1999, 232, 235; Eifert in Hahn/Vesting aaO § 16a RStV Rn. 22; Kreile/Heinrich, ZUM 2016, 110, 114 f.).

    Durch die Werbung und die Lizenzvergabe haben die Beklagten dem Burda Verlag gegenüber anderen Verlagen einen unzulässigen Vorteil im Wettbewerb um Käufer derartiger Zeitschriften verschafft (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. November 1992 - I ZR 254/90, BGHZ 120, 228, 236 ff. - Guldenburg; BVerfG, GRUR 1999, 232, 234 ff.).

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10

    Einkauf Aktuell

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Sie ist damit dem für den Staat bestehenden Gebot vergleichbar, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, bei dem es sich gleichfalls um eine Marktverhaltensregelung handelt, die (auch) dem Schutz von Presseunternehmen dient (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 129/10, GRUR 2012, 728 Rn. 11 = WRP 2012, 935 - Einkauf Aktuell).

    Die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehenden Gebote, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, regeln die Frage, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Falle seiner Teilnahme am Wettbewerbsgeschehen auf dem Gebiet der Presse zu verhalten hat, vielmehr auch zum Schutz der Pressefreiheit und zur Sicherung der Meinungsvielfalt (vgl. BVerfGE 83, 238, 314; zum Gebot der Staatsferne der Presse vgl. BGH, GRUR 2012, 728 Rn. 11 - Einkauf Aktuell).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Dafür reicht es aus, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12, GRUR 2014, 573 Rn. 15 = WRP 2014, 552 - Werbung für Fremdprodukte; Urteil vom 10. April 2014 - I ZR 43/13, GRUR 2014, 1114 Rn. 24 = WRP 2014, 1307 - nickelfrei; Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 Rn. 19 = WRP 2016, 843 - Im Immobiliensumpf).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Dafür reicht es aus, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12, GRUR 2014, 573 Rn. 15 = WRP 2014, 552 - Werbung für Fremdprodukte; Urteil vom 10. April 2014 - I ZR 43/13, GRUR 2014, 1114 Rn. 24 = WRP 2014, 1307 - nickelfrei; Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 Rn. 19 = WRP 2016, 843 - Im Immobiliensumpf).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Unter diesen Umständen tragen die Beklagten keine sekundäre Darlegungslast dafür, dass sie nicht die wirtschaftliche Verantwortung für die Veröffentlichung der Zeitschrift tragen und unter diesem Gesichtspunkt nicht Anbieter der Zeitschrift sind (zu den Anforderungen an den eine sekundäre Darlegungslast des Anspruchsgegners auslösenden Sachvortrag des Anspruchstellers vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 87/11, NJW 2012, 3774 Rn. 17 mwN; Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 216/14, TranspR 2016, 404 Rn. 26).
  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 216/14

    Haftung des Spediteurs bei Multimodaltransport mit Seestrecke: Durchbrechung der

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Unter diesen Umständen tragen die Beklagten keine sekundäre Darlegungslast dafür, dass sie nicht die wirtschaftliche Verantwortung für die Veröffentlichung der Zeitschrift tragen und unter diesem Gesichtspunkt nicht Anbieter der Zeitschrift sind (zu den Anforderungen an den eine sekundäre Darlegungslast des Anspruchsgegners auslösenden Sachvortrag des Anspruchstellers vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 87/11, NJW 2012, 3774 Rn. 17 mwN; Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 216/14, TranspR 2016, 404 Rn. 26).
  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Durch die Werbung und die Lizenzvergabe haben die Beklagten dem Burda Verlag gegenüber anderen Verlagen einen unzulässigen Vorteil im Wettbewerb um Käufer derartiger Zeitschriften verschafft (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. November 1992 - I ZR 254/90, BGHZ 120, 228, 236 ff. - Guldenburg; BVerfG, GRUR 1999, 232, 234 ff.).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei der Bestimmung des § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote in Telemedien untersagt, jedenfalls nicht um eine reine Marktzutrittsregelung, sondern zumindest auch um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14, BGHZ 205, 195 Rn. 55 bis 59 - Tagesschau-App).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13

    Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 196/13

    Rückkehrpflicht V - Wettbewerbsverstoß bei der Personenbeförderung durch

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

  • LG Hamburg, 19.09.2011 - 315 O 410/10

    Wettbewerbsverstoß: Herausgabe einer programmbegleitenden Zeitschrift

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Unterlassungsantrag (und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung) so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, die beklagte Partei sich umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2017, 422 Rn. 18 - ARD-Buffet; BGH GRUR 2015, 1237, Rn. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH GRUR 2003, 886 - Erbenermittler).
  • LG Rostock, 15.09.2020 - 3 O 762/19

    Voreingestelltes Cookie-Banner

    Die Bestimmtheit des Unterlassungsantrags setzt in solchen Fällen allerdings grundsätzlich voraus, dass zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, dass das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt (vgl. BGH GRUR 2017, 422 - ARD-Buffet).
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Die Bejahung der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings grundsätzlich voraus, dass sich das mit dem selbst nicht hinreichend klaren Antrag Begehrte im Tatsächlichen durch Auslegung unter Heranziehung des Sachvortrags des Klägers eindeutig ergibt und die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht in Frage gestellt ist, sondern sich der Streit der Parteien ausschließlich auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (BGH Urt. v. 12.3.2020 - I ZR 126/18, BGHZ 225, 59 Rn. 39 m. w. N.; BGH Urt. v. 26.1.2017 - I ZR 207/14, MDR 2017, 589 Rn. 18 m. w. N.) .

    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann im Übrigen hinzunehmen sein, wenn eine weitergehende Konkretisierung nicht möglich und die gewählte Antragsformulierung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (BGH Urt. v. 26.1.2017 - I ZR 207/14, MDR 2017, 589 Rn. 18 m. w. N.) .

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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4533
BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14 (https://dejure.org/2017,4533)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14 (https://dejure.org/2017,4533)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - VII ZB 18/14 (https://dejure.org/2017,4533)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 1 ZPO
    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 240 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes privates Sachverständigengutachten

  • rewis.io

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • degruyter.com
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Kostenerstattung für Privatgutachten für "Sachkundigen" in einem Prozess

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes privates Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes privates Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten

  • ibr-online

    Privates Sachverständigengutachten prozessbegleitend eingeholt: Kosten erstattungsfähig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das prozessbegleitend eingeholte Privatgutachten - und die Kostenerstattung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privates Sachverständigengutachten wegen höherem Gewicht gegenüber sonstigem Parteivortrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

  • karief.com (Kurzinformation)

    Wann sind die Kosten eines prozess-begleitenden Privatgutachtens erstattungsfähig?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für privates Sachverständigengutachten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung eines Privatgutachtens bei eigener Sachkunde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privatgutachten prozessbegleitend eingeholt: Sind die Kosten erstattungsfähig? (IBR 2018, 1051)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1397
  • MDR 2017, 487
  • NZBau 2017, 276
  • FamRZ 2017, 827
  • Rpfleger 2017, 362
  • BauR 2017, 913
  • Mitt. 2017, 190
  • ZfBR 2017, 349
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14
    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, NJW 2013, 1820 Rn. 24 = BauR 2013, 990; Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 4 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 10).

    Dazu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, aaO Rn. 25; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, aaO Rn. 13).

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14
    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, NJW 2013, 1820 Rn. 24 = BauR 2013, 990; Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 4 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 10).

    Dazu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, aaO Rn. 25; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, aaO Rn. 13).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14
    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, NJW 2013, 1820 Rn. 24 = BauR 2013, 990; Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 4 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 10).
  • BGH, 06.04.2016 - VII ZR 16/15

    Qualifizierung eines Vertrags als Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14
    Das Gebot aus Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet die Gerichte, die entscheidungserheblichen Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in die Erwägungen miteinzubeziehen (BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - VII ZR 16/15 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches

    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt der Veranlassung der die Kosten auslösenden Maßnahme abzustellen (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 12. September 2018 - VII ZB 56/15 , MDR 2018, 1406 Rz. 17; Beschluss v. 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14 , NJW 2017, 1397 Rz. 12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 26. März 2019 - 6 W 1/19 , Rz. 15 bei juris; OLG Nürnberg, Beschluss v. 19. April 2016 - 12 W 737/16 , MDR 2016, 916, Rz. 13 bei juris); für die Beurteilung der Notwendigkeit im Rahmen des § 78 Satz 1 GWB kann richtigerweise kein anderer Maßstab als der vorgenannte gelten.

    Sie kommt nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung etwa dann in Betracht, wenn eine Partei zu einem sachgerechten Vortrag wie zum Beispiel zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten infolge fehlender eigener Sachkenntnis sachverständiger Hilfe bedarf (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 12. September 2018 - VII ZB 56/15 , MDR 2018, 1406 Rz. 23; Beschluss v. 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14 , NJW 2017, 1397 Rz. 13; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 26. März 2019 - 6 W 1/19 , Rz. 15 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19. Juli 2010 - I-24 W 47/10 , JurBüro 2011, 139, Rz. 4 bei juris m.w.N.), wenn ein sachgerechter Vortrag ein beispielsweise betriebswirtschaftliches, technisch-naturwissenschaftliches oder medizinisches oder ein sonstiges ähnliches Detailwissen erfordert, über das auch ein Rechtsanwalt nicht verfügen kann (vgl. OLG Rostock, Urteil v. 26. November 2009 - 3 U 103/06 , Rz. 48 bei juris; vgl. auch MüKo-ZPO- Schulz , § 91 ZPO Rz. 160) oder wenn eine ausreichende Klage-, Verteidigungs- bzw. Rechtsmittelgrundlage mangels Sachkunde der Partei nur durch einen Sachverständigen beschafft werden kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 19. April 2016 - 12 W 737/16 , MDR 2016, 916, Rz. 16 bei juris; vgl. auch Zöller- Herget , § 91 ZPO Rz. 13.73 m.w.N.).

  • BGH, 12.09.2018 - VII ZB 56/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der von der beklagten Partei

    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines - sei es auch vorprozessual erstatteten - Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14 Rn. 12, BauR 2017, 913 = NZBau 2017, 276; Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11 Rn. 24, NJW 2013, 1820 Rn. 24 = BauR 2013, 990; Beschluss vom 26. Februar 2013 Rn. 4 f.- VI ZB 59/12, Rn. 4 f., NJW 2013, 1823; Beschluss vom 24. April 2012 - VIII ZB 27/11 Rn. 3, GuT 2012, 271; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11 Rn. 10, BGHZ 192, 140; Beschluss vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06 Rn. 6, NJW 2008, 1597; Urteil vom 13. April 1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990, 122, juris Rn. 16).

    bb) Holt eine Partei private Sachverständigengutachten unmittelbar prozessbezogen ein, wird die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14 Rn. 13, BauR 2017, 913 = NZBau 2017, 276 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2019 - 2 W 8/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, NJW 2012, 1370 Rn. 10; NJW 2013, 1820 Rn. 24; NJW 2013, 1823 Rn. 4 f.; NJW 2017, 1397 Rn. 12; MDR 2018, 1406 = BeckRS 2018, 23800 Rn. 17; Senat, Beschl. v. 30.05.2018 - I-2 W 6/18, BeckRS 2018, 12486 Rn. 17).

    Verfügt die Partei über entsprechende Sachkunde, ist die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten nicht deshalb gegeben, weil einem solchen privaten Gutachten im Rahmen des Rechtsstreits ein höheres Gewicht zukäme als sonstigem Parteivortrag (BGH, NJW 2017, 1397 Rn. 18; Senat, Beschl. v. 30.05.2018 - I-2 W 6/18, BeckRS 2018, 12486 Rn. 18).

    Ist die Partei kraft eigener Sachkunde imstande, die Darlegungen in einem gegnerischen Privatgutachten zu kontern, führt auch der Grundsatz der Waffengleichheit nicht dazu, dass für sie ebenfalls ein Privatgutachten als notwendig anzuerkennen ist (vgl. BGH, NJW 2017, 1397 Rn. 15; Kühnen, a.a.O., Kap. B Rn. 408).

  • KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19

    Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens im Kostenfestsetzungsverfahren

    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise auch die Kosten für die Einholung eines auch vorprozessual erstatteten Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. zum Ganzen BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15 Rn. 17 m.w.N.; BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14 Rn. 12).

    Die unkundige Partei darf sich demnach der gleichen Mittel bedienen wie die gegnerische Partei, um die "Waffengleichheit" zur Sachkunde der gegnerischen Partei herzustellen (vgl. nur BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15, Rn. 24; BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14 Rn. 15).

    Dazu gehören insbesondere Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14, Rn. 13 mwN; BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15, Rn. 23).

    Auf den Grundsatz der Waffengleichheit kann die Beklagte sich auch hier - aus den bereits oben dargestellten Gründen - nicht berufen (vgl. dazu auch BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14, Rn. 15 sowie Senat v. 25.2.2019, 19 W 70/18, Rn. 4).

  • OLG Dresden, 25.03.2022 - 22 U 547/15

    Bauzeitennachtrag wegen verzögerter Vergabe: Gutachterkosten können

    aa) Notwendig in diesem Sinne können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens sein, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGHZ 192, 140: : 153, 235; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14 -, NJW 2017, 1397 ; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597; vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12 -, NJW 2013, 1823 ).

    Ist die Partei dagegen kraft eigener Sachkunde imstande, sich selbst auf dem fachlichen Niveau zu äußern, das auch ein Sachverständiger hätte, ist die Hinzuziehung eines Privatgutachters nicht als notwendig anzuerkennen (in einem solchen Fall selbst mit Blick auf die Waffengleichheit ein erwiderndes Gutachten ablehnend BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14 -, NJW 2017, 1397 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 19. August 2019 - 2 W 8/19 -, JurBüro 2020, 251; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 31. August 2017 - 18 W 86/17 -, NJOZ 2019, 77 ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2017 - 6 Ta 121/17

    Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Privatgutachten, Sachverständigengutachten

    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14 -, zitiert nach juris, Rn 12 mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes).

    Dazu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14 -, zitiert nach juris, Rn 13 mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    Entscheidend ist allein, ob die Partei im Zeitpunkt der Einholung des Privatsachverständigengutachtens die Aufwendung dieser Kosten als sachdienlich ansehen konnte (BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14 -, zitiert nach juris, Rn 17).

  • OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind nach einhelliger Meinung nur ausnahmsweise als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen (BGH NJW 2003, 1398 und NJW 2006, 2415; zuletzt BGH JurBüro 2017, 149).
  • OLG Köln, 03.08.2017 - 17 W 255/15
    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, NJW 2017, 1397 f. = MDR 2017, 487 f. = juris Rn 12 mwN).

    Der Vorlage eines privaten Sachverständigengutachtens kommt nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2017, 1397 f. = juris Rn 18) auch kein höheres Gewicht zu als sonstigem Parteivortrag.

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Aufwendungen einer Prozesspartei für ein vor Beginn oder während des Prozesses eingeholtes Privatgutachten können nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn das Gutachten - was vorliegend nicht im Streit steht - unmittelbar prozessbezogen ist und wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14, NJW 2017, 1397 Rn. 12; vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, NJW 2013, 1820 Rn. 24; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 12).

    Dabei handelt es sich um einen Gesichtspunkt, der grundsätzlich - und auch hier - die Erstattungsfähigkeit von prozessbegleitenden Privatgutachterkosten rechtfertigen kann (MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 160 und 162 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017, aaO, Rn. 15).

  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines

    Notwendig sind sie, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 12; Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, NJW 2013, 1820 Rn. 24; Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14, NJW 2017, 1397 Rn. 12).
  • OLG München, 15.10.2020 - 11 W 1457/20

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

  • OLG München, 17.07.2017 - 10 U 2500/15

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

  • FG Münster, 04.10.2021 - 8 Ko 326/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Vertretung während der Betriebsprüfung

  • OLG Hamburg, 27.10.2023 - 4 W 84/23

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Erstellung eines

  • OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21

    Erstattungsfähigkeit eines privaten Meinungsforschungsgutachten im

  • OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 6 W 1/19

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in einer

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20

    Die Kosten eines während eines laufenden Rechtsstreits für eine Partei

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 12 W 8/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2020 - 2 W 12/20
  • OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17

    Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatsachverständigen

  • ArbG Wuppertal, 26.09.2019 - 5 Ca 450/19

    Schadensersatz, Verzug, Mutterschutzlohn, Elterngeld, Kostenerstattung,

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 42/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20

    Erstattungsfähigkeit von vorprozessual entstandenen Privatgutachterkosten

  • LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19

    Vorprozessuale Privatgutachterkosten auch bei Laien nicht erstattungsfähig!

  • OLG München, 24.01.2018 - 11 W 1953/17
  • OLG München, 19.09.2018 - 11 W 1324/18

    Beseitigung eines teilweise bereits errichteten Anbaus auf einem Hausgrundstück

  • LG Karlsruhe, 22.09.2017 - 16 O 5/16

    Kostenfestsetzung im Baulandverfahren: Erstattungsfähigkeit von

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